Datenschutz Information HOLON
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Video- und Tonaufnahmen bei Testfahrten im Rahmen der Prototypenphase des HOLON urban
Im Rahmen der Erprobung des HOLON urban und der Weiterentwicklung der technischen Voraussetzungen für autonomes Fahren werden personenbezogene Daten mittels Video- und Tonaufnahmen im Innen- und im Außenbereich des HOLON urbans erhoben und weiterverarbeitet.
Nachfolgend werden Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Ihre datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend „DSGVO“ genannt) informiert.
1. Verantwortliche Stelle und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die
Holon GmbH
Elsener Straße 95
33102 Paderborn
Deutschland
E-Mail: contact@driveholon.com
Den Datenschutzbeauftragten der Holon GmbH erreichen Sie unter der vorstehenden Anschrift mit dem Zusatz „An den Datenschutzbeauftragten“ sowie unter datenschutz@driveholon.com
Grundsätzlich erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten als gemeinsame Verantwortliche i.S.d. Art. 26 DSGVO zusammen mit der:
Mobileye Vision Technologies Ltd
Attn: Privacy/Legal Department
Shlomo Momo ha-Levi St 1,
Jerusalem, 9777019
Israel
E-Mail: privacy@mobileye.com
Zu den Einzelheiten der gemeinsamen Verantwortlichkeit ausführlich unter Punkt 9.
Den Datenschutzbeauftragten der Mobileye Vision Technologies Ltd erreichen Sie unter der vorstehenden Anschrift mit dem Zusatz „For the attention of the Data Protection Officer“ sowie unter privacy@mobileye.com.
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung ist das Erproben und Weiterentwickeln des HOLON urbans bzw. dessen integrierter Kameratechnik im Straßenverkehr bezüglich der Verkehrssicherheit im und außerhalb des HOLON urbans. Hierfür ist der HOLON urban mit Videokameras im Außen- und Innenbereich ausgestattet. Darüber hinaus ist der HOLON urban mit Mikrofonen im Innenbereich ausgestattet, um Signale von Rettungsfahrzeugen zu erkennen.
Zur Gewährleistung der Sicherheit in und außerhalb des HOLON urbans werden die Videokameras teilweise von der HOLON GmbH in eigener Verantwortlichkeit betrieben. Dies betrifft die Kameras im Innenbereich und eine Kamera im Einstiegsbereich sowie auch Kameras im Außenbereich.
Zur Erprobung und Verbesserung der Verkehrssicherheit des HOLON urbans werden weitere Videokameras in gemeinsamer Verantwortlichkeit der HOLON GmbH und der Mobileye Vision Technologies Ltd betrieben. Dies betrifft Kameras im Außenbereich. Nach dem Auslesen der Videoaufnahmen aus den Datenloggern im HOLON urban werden die entsprechenden Aufnahmen durch HOLON an die Mobileye Vision Technologies Ltd übermittelt. HOLON und die Mobileye Vision Technologies Ltd verarbeiten die Daten im Backend in gemeinsamer Verantwortlichkeit. Darüber hinaus verarbeiten sowohl HOLON als auch Molileye Vision Technologies Ltd jeweils Daten in eigener Verantwortlichkeit zur Erprobung und Weiterentwicklung der autonomen Fahrfunktionen. Weiterführende Datenschutzinformationen der Mobileye Vision Technologies Ltd finden Sie hier.
Die Verarbeitung erfolgt auf Basis eines berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Das berechtigte Interesse besteht in der Erprobung des sicheren Fahrens des HOLON urbans im öffentlichen Verkehrsraum und der Weiterentwicklung der selbstfahrenden Systeme. Die Weiterentwicklung der selbstfahrenden Systeme erfordert die Einbeziehung realer Verkehrssituationen, damit eine situationsangepasste Reaktion des HOLON urban gewährleistet werden kann. Dies erfordert unter anderem auch die Erkennung menschlicher Verkehrsteilnehmer im Umfeld eines HOLON urban, insbesondere bestimmter äußerer Merkmale (z.B. im Gesichtsbereich). Zur Gewährleistung einer möglichst hohen Erkennungsrate im Rahmen der Weiterentwicklung der autonomen Fahrsysteme ist es daher nicht möglich, menschliche Verkehrsteilnehmer in den Videoaufnahme zu anonymisieren (z.B. durch Verpixelung). Aus einer unzuverlässigen Erkennung menschlicher Verkehrsteilnehmer würde das Risko resultieren, dass der HOLON urban in bestimmten Verkehrssituationen nicht adäquat reagiert.
Jedoch werden die erfassten Video- und Tonaufnahmen unter keinen Umständen dazu verwendet, individuelle Personen oder Fahrzeuge zu identifizieren. Für die dargestellten Zwecke, für die personenbezogene Daten im Rahmen der Erprobung und Weiterentwicklung des HOLON urban verarbeitet werden, ist die Identifizierung der betroffenen Personen nicht erforderlich.
3. Kategorien personenbezogener Daten
Von Personen außerhalb des HOLON urbans werden Videoaufnahmen verarbeitet. Zudem werden neben natürlichen Personen im öffentlichen Verkehrsraum auch KfZ-Kennzeichen verarbeitet.
Von Personen innerhalb des HOLON urbans werden Videoaufnahmen und Tonaufnahmen verarbeitet.
4. Empfänger und Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:
Die HOLON GmbH hat nachfolgende Unternehmen als Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag und nach Weisung beauftragt:
Unternehmen und Kontaktdaten: Verarbeitungstätigkeit
Gesellschaften der HOLON Gruppe: Unternehmensdienstleistungen
Gesellschaften der BENTELER Gruppe: Dienstleistungen, z.B. IT-Betrieb/ Kommunikation
Kooperationspartner eines Forschungsprojekts: Dienstleistungen, z.B. Datentransfer
Entwicklungsdienstleiter außerhalb der HOLON Gruppe: Dienstleistungen, z.B. Entwicklung/ Analyse
Hosting-Dienstleister: Dienstleistung, z.B. Speicherung
Die Mobileye Vision Technologies Ltd hat nachfolgende Unternehmen als Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag und nach Weisung beauftragt:
Unternehmen und Kontaktdaten: Verarbeitungstätigkeit
Gesellschaften der Mobileye Gruppe: Unternehmensdienstleistungen
Entwicklungsdienstleister: Dienstleistungen, z.B. Entwicklung/ Analyse
Hosting-Dienstleister: Dienstleistung, z.B. Speicherung
IT- Dienstleister: Dienstleistungen, z.B. IT-Betrieb/ Kommunikation
5. Drittstaatentransfer
Mobileye Vision Technologies Ltd als gemeinsam verantwortliche Stelle hat seinen Sitz in Israel. Bezüglich Israel existiert ein sog. Angemessenheitsbeschluss, mit dem die EU-Kommission festgestellt hat, dass Israel grundsätzlich ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Zusätzlich wurde zwischen der HOLON GmbH und Mobileye Vision Technologies Ltd. ein Vertrag auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln (engl.: Standard Contractual Clauses) geschlossen, welche hier abgerufen werden können.
6. Speicherdauer
Die Daten werden für die Dauer der Erprobung und Weiterentwicklung des HOLON urbans verarbeitet. Sobald die Daten für die vorstehend genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese unverzüglich gelöscht.
7. Quelle der Datenverarbeitung
Die Daten werden mittels der Videoaufnahmen von Personen außerhalb des HOLON urbans, die sich im öffentlichen Bereich aufhalten und im Erfassungsbereich der Videokameras befinden, erhoben. Von Personen im Innenbereich des HOLON urbans werden mittels Video- und Tonaufnahmen personenbezogen Daten verarbeitet.
8. Betroffenenrechte
Wie bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten stehen Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Bestimmungen die nachfolgenden Betroffenenrechte zu:
- Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten;
- Sie haben ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung;
- Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit;
- Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen;
- Sie haben ein Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung;
- Zudem haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde gegen die Verarbeitung zu beschweren.
Sämtliche Anfragen betroffener Personen werden einzelfallbezogen geprüft. Aus technischen Gründen kann insbesondere keine Löschung von Video- oder Tonaufnahmen unmittelbar im HOLON urban erfolgen.
9. Informationen nach Art. 26 Abs. 2 DSGVO
Die HOLON GmbH und die Mobileye Vision Technologies Ltd (nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt) verarbeiten innerhalb bestimmter Verarbeitungstätigkeiten personenbezogene Daten als gemeinsame Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO. Die Parteien haben gemeinsam die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einzelnen Prozessabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich.
Hierzu haben die Parteien eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit geschlossen.
Nachfolgende Prozessabschnitte erfolgen in einer gemeinsamen Verantwortlichkeit zwischen den beiden Parteien:
- Die Anfertigung der Video- und Tonaufnahmen zur Erprobung und Weiterentwicklung der autonomen Fahrfunktionen;
- Auslesen der Aufnahmen aus den Datenloggern;
- Übermitteln der Aufnahmen an Mobileye Vision Technologies Ltd;
- Verarbeitung der übermittelten Aufnahmen im Mobileye Backend.
Demgegenüber erfolgt die Weiterverarbeitung der Videoaufnahmen zu Erprobungs- und Weiterentwicklungszwecken des digitalen Fahrers in alleiniger Verantwortlichkeit durch Mobileye Vision Technologies Ltd. Über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der alleinigen Verantwortlichkeit von durch Mobileye Vision Technology Ltd. können Sie sich unter nachfolgendem Link informieren:
https://www.mobileye.com/privacy-roadclips/
Für die Prozessabschnitte in gemeinsamer Verantwortlichkeit haben die Parteien folgendes vertraglich vereinbart:
- Die HOLON GmbH stellt den Betroffenen die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Verfügung. Die dafür erforderlichen Informationen werden zwischen den Parteien abgestimmt.
- Die Parteien informieren sich gegenseitig über die Geltendmachung von Betroffenenrechten. Die erforderlichen Informationen werden sich die Parteien unverzüglich gegenseitig zur Verfügung stellen.
- Die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte können sowohl bei der HOLON GmbH als auch bei der Mobileye Vision Technologies Ltd geltend gemacht werden.
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